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Online-Notarbeglaubigung in Spanien: Update 2026

Laptop mit digitaler Signatur-Oberfläche für Online-Notardienste

Der persönliche Besuch beim Notar zur Validierung von Verfahren ist nicht länger zwingend erforderlich. Die jüngste Veröffentlichung des Umsetzungsgesetzes zur EU-Richtlinie im spanischen Amtsblatt (BOE) ermöglicht digitale notarielle Handlungen mit der gleichen Rechtssicherheit wie bisher – allerdings online. Besprechungen können per Videokonferenz stattfinden, Dokumente werden über zertifizierte elektronische Plattformen autorisiert und unterzeichnet.

Die neue Methode soll die elektronische Autorisierung und Unterzeichnung von mehr als 3,2 Millionen notariellen Dokumenten pro Jahr ermöglichen – darunter sämtliche Gesellschaftsdokumente, kaufmännische Policen, unterschiedliche notarielle Vollmachten, Zahlungsbestätigungen, Löschungen von Sicherheiten und vieles mehr. José Ángel Martínez Sanchiz, Präsident des Allgemeinen Notariatsrats, versichert, dass „notarielle Beteiligung stets Rechtssicherheit gewährleisten wird“.

Das Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/1151 umsetzt, erlaubt es EU-Bürgern, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem anderen Mitgliedstaat ohne persönliche Anwesenheit zu gründen. Es empfiehlt, die Rechtssysteme der Länder beizubehalten und zugleich ein sicheres und agiles Modell gegen Geldwäsche und Steuerbetrug bereitzustellen.

Die digitale Sicherheit des Verfahrens wird durch die qualifizierte elektronische Signatur der Notare, deren elektronischen Sitz und ihr privates Netzwerk garantiert. Die elektronischen notariellen Protokolle werden im Allgemeinen Notariatsrat hinterlegt und können ausschließlich vom zuständigen Notar eingesehen und genutzt werden.

Umweltbilanz

Die Verordnung, die in sechs Monaten in Kraft tritt, erweitert die Liste der aus der Ferne möglichen notariellen Handlungen. Die Digitalisierung beschleunigt Abläufe, spart Papier und reduziert Reisen. Schätzungen zufolge können allein durch elektronische beglaubigte Kopien bis zu 17 Mio. Euro jährlich eingespart werden.

Zu den online möglichen geschäftlichen und rechtlichen Akten gehören alle Gesellschaftshandlungen, kaufmännische Policen, Vertretungsvollmachten gegenüber öffentlichen Verwaltungen, Zahlungsbestätigungen und Sicherheitenlöschungen. Dieser revolutionäre Wandel im spanischen Notariat macht Rechtsvorgänge zugänglicher, effizienter und umweltfreundlicher.

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