Andalusien hat eines der großzügigsten Erbschaft- und Schenkungsteuerregime Spaniens: 99% Rabatt auf die zu zahlende Steuer bei Übertragungen innerhalb der direkten Familie. Für eine Region mit einer großen internationalen Gemeinschaft an der Costa del Sol bedeutet das in der Praxis, dass die meisten Familienerbschaften fast nichts mehr zahlen – aber nur, wenn der Rabatt korrekt geltend gemacht wird und der Nachlass richtig strukturiert ist. Dieser Leitfaden erklärt, wer qualifiziert ist, wie der verbleibende 1%-Anteil in der Praxis aussieht und welche Planungsschritte Ausländer rechtzeitig gehen sollten.
Was der 99%-Rabatt tatsächlich ist
Andalusiens Decreto-ley 1/2019, verfeinert durch das Gesetz 5/2021, sieht einen 99%-Rabatt (bonificación) auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) für Übertragungen innerhalb der direkten Familie vor. Der Rabatt wird nach der regulären staatlichen Steuer und nach Abzug der regionalen Freibeträge angewendet – als letzter Schritt vor der Zahlung.
Die qualifizierten Beziehungen sind in zwei Gruppen unterteilt:
- Gruppe I – Abkömmlinge und adoptierte Kinder unter 21.
- Gruppe II – Abkömmlinge und adoptierte Kinder ab 21, Aszendenten, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.
Der Rabatt gilt nicht automatisch für Gruppe III (Geschwister, Neffen/Nichten) oder Gruppe IV (entferntere Verwandte und Nicht-Verwandte). Diese zahlen weiterhin nach der regulären ISD-Skala.
Wer qualifiziert ist – die Wohnsitzprüfung
Zwei Wohnsitzfragen entscheiden, ob das andalusische Regime überhaupt greift:
- Der Erblasser oder Schenker muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Andalusien gehabt haben – für den größten Teil der fünf Jahre vor Todesfall oder Schenkung.
- Bei Schenkungen unter Lebenden von Immobilien muss die Immobilie in Andalusien belegen sein.
Für nichtansässige Erben, die von einem in Andalusien ansässigen Verwandten erben, gilt das Regime ebenfalls – dank eines EuGH-Urteils von 2014, das die Diskriminierung von Nichtansässigen innerhalb der EU/EWR beendete und durch spanische Verwaltungspraxis auf Nicht-EU-Ansässige ausgedehnt wurde.
Wie der verbleibende 1% aussieht
Der Rabatt reduziert die fällige Steuer um 99%. Beispielrechnung für einen Erben der Gruppe II:
- Bruttoerbschaft: 1.000.000 €
- Nach Ehegatten- und Kinderfreibeträgen sowie Familienheimfreibetrag: steuerpflichtige Bemessungsgrundlage z.B. 600.000 €
- ISD nach regulärer staatlicher Skala: ~140.000 €
- 99%-Rabatt: 138.600 € Reduktion
- Endgültige Steuer: 1.400 €
Der verbleibende 1% ist real, aber klein. Bei einem sechsstelligen Nachlass liegt er innerhalb der Beratungskosten und stellt keine signifikante Steuerlast dar.
Häufige Fallstricke, die den Rabatt kosten
- Verspätete Einreichung – die ISD-Erklärung ist binnen sechs Monaten nach dem Todesfall einzureichen (eine sechsmonatige Verlängerung ist auf Antrag möglich, mit Zinsen ab dem siebten Monat). Der Rabatt ist ein regionaler Vorteil, der nur bei korrekter Selbstveranlagung greift; das Versäumen der Frist kann zur Disqualifikation führen.
- Fehlender Wohnsitznachweis – Hacienda prüft Empadronamiento, Versorgungsrechnungen und Steuererklärungen des Erblassers für die Fünfjahresansässigkeit. Ferienhausrentner, die sich erst spät offiziell anmeldeten, können den Rabatt verlieren.
- Falsche Gruppenzuordnung – Stiefkinder, die nie rechtlich adoptiert wurden, fallen in Gruppe III, nicht II, unabhängig von der tatsächlichen familiären Beziehung.
- Trust-Begünstigte – das spanische ISD ignoriert ausländische Trust-Strukturen und besteuert die zugrunde liegende Übertragung. Begünstigte angelsächsischer Trusts sollten ihre Strukturen mit britischen/US-amerikanischen und spanischen Beratern vor dem Umzug überprüfen.
Wie das mit der EU-Verordnung zusammenwirkt
Seit dem 17. August 2015 erlaubt die EU-Verordnung 650/2012, das eigene Heimatrecht für die Erbfolge zu wählen, auch bei Wohnsitz in Spanien. Das trennt das Erbrecht (wer was erbt) von der Erbschaftsteuer (was darauf zu zahlen ist). Sie können englisches oder deutsches Recht für die Verteilung Ihres Nachlasses wählen und gleichzeitig vom 99%-Rabatt Andalusiens auf die Steuer profitieren. Wir behandeln das in unserem Leitfaden zu spanischen Testamenten; die beiden Regime laufen parallel.
Planungs-Checkliste für ausländische Bewohner
- Lassen Sie sich beim Umzug umgehend ins Empadrón eintragen. Damit beginnt die Wohnsitzuhr für den Rabatt.
- Errichten Sie ein spanisches Testament neben dem Heimattestament. Beschleunigt den Erbgang und sichert die EU-650-Wahl.
- Berechnen Sie den verbleibenden 1% pro Erben. Ein einfaches Modell zeigt der Familie genau, was zu zahlen ist.
- Planen Sie Schenkungen unter Lebenden strategisch. Der gleiche 99%-Rabatt gilt für Schenkungen innerhalb der qualifizierten Gruppen und ermöglicht eine frühere Vermögensübertragung mit minimalen Kosten.
- Koordinieren Sie mit nicht-spanischer Nachlassplanung. Britisches IHT, US Estate Tax und deutsche Erbschaftsteuer wirken unterschiedlich mit dem spanischen ISD zusammen – holen Sie parallele Beratung ein.
Erbschaften sind einer der häufigsten Anlässe, mit denen internationale Familien zu uns nach Marbella kommen. Wenn Sie eine strukturierte Prüfung wünschen, wie das andalusische Regime auf Ihren Nachlass anzuwenden ist, vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung und wir gehen Ihre konkrete Situation durch.