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Erbrecht in Spanien 2026: Leitfaden für Ausländer

Testamentsdokument, das das spanische Erbrecht darstellt

Das Erbrecht in Spanien kann komplex sein – insbesondere für Ausländer, die mit der lokalen Rechtslage und den steuerlichen Konsequenzen nicht vertraut sind. Dieser Artikel bietet einen Überblick über das spanische Erbrecht für Ausländer, die Auswirkungen der EU-Verordnung, das spanische Erbschaftsteuersystem und die wichtigsten Schritte bei der Abwicklung einer Erbschaft in Spanien.

Spanisches Erbrecht für Ausländer

Das Erbrecht in Spanien beruht auf einer Kombination aus staatlicher und regionaler Gesetzgebung. Für Ausländer hängt das anwendbare Recht von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz ab. Vor August 2015 galt für in Spanien belegenes Vermögen grundsätzlich spanisches Recht, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Erblassers. Die EU-Erbrechtsverordnung (VO 650/2012, „Succession Regulation") änderte dies und ermöglicht EU-Bürgern, das Recht ihres Heimatlandes zu wählen.

Auswirkungen der EU-Verordnung

Seit Inkrafttreten der Verordnung können EU-Bürger ihr nationales Recht für die Erbfolge in Spanien wählen. Verstirbt ein EU-Bürger mit Vermögen in Spanien, kann die Abwicklung nach seinem Heimatrecht statt nach spanischem Recht erfolgen. Dafür ist eine ausdrückliche Rechtswahlklausel im Testament erforderlich.

Nicht-EU-Bürger unterliegen hingegen weiterhin dem spanischen Erbrecht für in Spanien belegene Vermögenswerte.

Spanisches Erbschaftsteuersystem

Spanien hat ein komplexes Erbschaftsteuersystem mit staatlichen und regionalen Komponenten. Die Steuersätze variieren je nach Verwandtschaftsverhältnis, Wert der Erbschaft und bestehendem Vermögen des Begünstigten. Zudem bestehen erhebliche regionale Unterschiede bei Sätzen und Freibeträgen.

Ausländer mit Vermögen in Spanien sollten sich fachkundig beraten lassen, um die potenzielle Steuerlast zu verstehen und Möglichkeiten zur Reduzierung für die Begünstigten zu prüfen.

Wichtige Schritte bei einer Erbschaft in Spanien

  1. Sterbeurkunde beschaffen: Der erste Schritt ist die Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  2. Testament auffinden: Vorhandene Testamente müssen gefunden und geprüft werden, um die Verteilung zu klären. Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge nach spanischem Recht.

  3. Certificado de Últimas Voluntades einholen: Dieses vom spanischen Justizministerium ausgestellte Zertifikat bestätigt, ob und wo ein Testament in Spanien registriert ist.

  4. Einen Bevollmächtigten benennen: Ausländische Erben sollten einen lokalen Vertreter (Anwalt oder Notar) für die Abwicklung bestellen.

  5. Erbschaftsteuer zahlen: Vor der Eigentumsübertragung muss die Erbschaftsteuer entrichtet werden. Die Frist beträgt sechs Monate ab Tod, Verlängerung ist beantragbar.

  6. Vermögen übertragen: Nach Zahlung der Steuer erfolgt die Übertragung per notarieller Urkunde vor einem spanischen Notar.

Das spanische Erbrecht und dessen Besteuerung können für Ausländer herausfordernd sein. Wer die Grundprinzipien kennt und sich professionell beraten lässt, kann sicherstellen, dass sein Vermögen nach seinem Willen verteilt wird und die Steuerlast der Erben minimiert wird.

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