Das spanische Golden-Visa-Programm wurde 2013 eingeführt, um ausländische Investitionen anzuziehen und Nicht-EU-Investoren sowie ihren Familien eine Aufenthaltsgenehmigung zu gewähren. In diesem Artikel beleuchten wir Voraussetzungen, Investitionsoptionen und den Antragsprozess.
Voraussetzungen
Für das spanische Golden Visa müssen Antragsteller:
Nicht-EU-Bürger sein.
Mindestens 18 Jahre alt sein.
In Spanien und den Ländern, in denen sie in den letzten fünf Jahren gelebt haben, nicht vorbestraft sein.
Sich nicht illegal in Spanien aufhalten.
Eine private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien besitzen.
Über ausreichende finanzielle Mittel für sich und ihre Familie verfügen.
Investitionsoptionen
Für das Golden Visa müssen Antragsteller eine signifikante Investition in Spanien tätigen. Die wichtigsten Optionen sind:
Immobilien: Erwerb einer Immobilie mit einem Mindestwert von 500.000 €.
Unternehmensprojekte: Investition in ein Geschäftsprojekt von allgemeinem Interesse für Spanien – etwa Arbeitsplatzschaffung, Förderung wissenschaftlicher oder technologischer Innovation oder sozioökonomische Entwicklung einer Region.
Finanzanlagen: Investition in spanische Staatsanleihen (mind. 2 Mio. €), Aktien spanischer Unternehmen (mind. 1 Mio. €) oder Bankeinlagen (mind. 1 Mio. €).
Antragsverfahren
Investorenvisum erlangen: Vor der Beantragung des Golden Visa müssen Antragsteller ein Investorenvisum erhalten, das einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr ermöglicht. Es wird beim spanischen Konsulat oder der Botschaft im Wohnsitzland beantragt.
Unterlagen zusammenstellen: Nachweis der Investition, gültiger Reisepass, Führungszeugnis, private Krankenversicherung und Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
Antrag einreichen: Der Antrag wird online über das spanische Justizministerium gestellt. Es empfiehlt sich, einen spanischen Anwalt oder Experten hinzuzuziehen.
Aufenthaltsgenehmigung erhalten: Bei Zustimmung erhalten Antragsteller und Familienangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung, zunächst für zwei Jahre gültig, verlängerbar um jeweils fünf Jahre, sofern die Investition erhalten bleibt.
Vorteile des Golden Visa
Aufenthalt in Spanien: Der Investor und seine Familie dürfen in Spanien leben und arbeiten.
Visafreies Reisen: Inhaber können visafrei im Schengen-Raum (26 europäische Länder) reisen.
Keine Mindestaufenthaltsdauer: Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer in Spanien – die Aufenthaltsgenehmigung bleibt auch ohne lange Aufenthalte bestehen.
Weg zur Staatsbürgerschaft: Nach zehn Jahren legalem Aufenthalt können Golden-Visa-Inhaber die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – u. a. ein Mindestaufenthalt von sechs Monaten pro Jahr sowie eine Sprach- und Integrationsprüfung.
Zusammenfassend bietet das Golden-Visa-Programm Spaniens eine attraktive Möglichkeit für Nicht-EU-Investoren, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und die Vorteile eines Lebens und Arbeitens in Spanien zu genießen. Durch Verständnis der Voraussetzungen, Investitionsoptionen und des Antragsprozesses können Investoren eine fundierte Entscheidung treffen und diese einzigartige Gelegenheit nutzen.