Das Digital-Nomad-Visum ist in Spanien in Kraft getreten und ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, mindestens ein Jahr lang von Spanien aus zu arbeiten. Das Visum, geregelt im kürzlich verabschiedeten Startup-Gesetz innerhalb des bekannten Unternehmergesetzes, bietet internationalen Fachkräften die Möglichkeit, als Angestellte oder Selbstständige aus der Ferne für Unternehmen außerhalb Spaniens zu arbeiten. Der Traum, von überall zu arbeiten, ist Realität geworden. Hier erfahren Sie alles, was Sie über das Digital-Nomad-Visum in Spanien wissen müssen.
Voraussetzungen für das Digital-Nomad-Visum:
Um in Spanien im Homeoffice zu arbeiten, müssen Fachkräfte folgende akademische Voraussetzungen erfüllen, geregelt in Artikel 74 bis des Unternehmergesetzes:
Universitätsabschluss, Postgraduiertenabschluss, Berufsausbildung oder Business-School-Qualifikation.
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Zusätzlich müssen ausländische Antragsteller folgende berufliche Voraussetzungen erfüllen:
Nachweis eines realen und kontinuierlichen Beschäftigungsverhältnisses mit einem Unternehmen oder Unternehmensverbund seit mindestens einem Jahr.
Nachweis, dass das Arbeitsverhältnis vollständig per IT, Telekommunikation und Telematik ausgeübt werden kann.
Selbstständige Telearbeiter dürfen auch für ein in Spanien ansässiges Unternehmen tätig sein, sofern dieser Anteil 20 % ihrer gesamten Tätigkeit nicht übersteigt.
Selbstständige müssen eine geschäftliche Beziehung zu einem oder mehreren Unternehmen außerhalb Spaniens in den letzten drei Monaten nachweisen sowie die Bedingungen der Remote-Tätigkeit dokumentieren.
Vorteile der Telearbeit in Spanien:
Ein wesentlicher Vorteil ist die Anwendbarkeit sowohl auf Angestellte ausländischer Unternehmen als auch auf Selbstständige mit Kunden außerhalb Spaniens. Die in Spanien verbrachte Zeit zählt für den Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft – für Lateinamerikaner beträgt diese Frist nur zwei Jahre. Das Visum kann auf Ehepartner und minderjährige Kinder ausgeweitet werden. Inhaber genießen eine günstige Steuerregelung und können sich innerhalb der EU frei bewegen.
Arten und Dauer der Genehmigungen:
Laut Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus erhalten Antragsteller, die sich außerhalb Spaniens befinden, eine Genehmigung zum Wohnen und Arbeiten im gesamten Staatsgebiet. Die Dauer beträgt ein Jahr, sofern nicht die Arbeitsdauer kürzer ist. Nach einem Jahr muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Wer sich bereits legal in Spanien aufhält, erhält eine Genehmigung oder Aufenthaltsberechtigung für drei Jahre.
So beantragen Sie das Digital-Nomad-Visum:
Der Antrag kann über die Website des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus gestellt werden. Bei Fragen empfiehlt sich die Hilfe einer spezialisierten Kanzlei wie Legalcity Abogados. Das Visum wird über diplomatische Vertretungen, Konsulate und Botschaften beantragt, die Aufenthaltsberechtigung bei der Einheit für Großunternehmen und strategische Kollektive (UGE-CE).
Fazit:
Das Digital-Nomad-Visum in Spanien öffnet Nicht-EU-Bürgern Türen, um die Vorteile des Remote Work in diesem lebendigen, kulturell reichen Land zu genießen. Mit klaren Voraussetzungen und unterstützendem Umfeld heißt Spanien Fachkräfte willkommen, die Telearbeit mit vielfältigen Landschaften, warmem Klima und exzellenter Küche verbinden möchten.
Bereit für Ihr Digital-Nomad-Abenteuer in Spanien? Kontaktieren Sie uns, um mehr über den Visumsprozess zu erfahren und Ihre Telearbeits-Träume Wirklichkeit werden zu lassen.